Für Elektrobike (Pedelecs)Führerschein & Helmpflicht ?

Führerschein & Helmpflicht

 

• Für Elektrobike (Pedelecs) besteht grundsätzlich keine Führerschein- und Helmpflicht, denn sie haben den rechtlichen Status eines Fahrrads.

• Nach EU Richtlinien dürfen Pedelecs nur bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h motorisch unterstützt werden.

• Die Nenndauerleistung des Motors darf 250W nicht übersteigen und das Fahrzeugleergewicht darf nicht mehr als 30 kg (mit 1 Akku und ohne Gepäck) betragen.

• In Deutschland bestehen weder Zulassungs-, noch Versicherungs-, oder Helmpflicht.
• Generell wird aber das Tragen eines Fahrradhelmes sehr empfohlen.

• Für Fahrräder geltende gesetzliche Bestimmungen müssen eingehalten werden.

• Es besteht keine gesetzliche Altersbeschränkung für den Nutzer, auch Kinder und Jugendliche dürfen ein Pedelec fahren.

• Für E-Bikes mit Gashebel und für schnelle Pedelecs mit einer höheren Nenndauerleistung des Motors als 250W besteht in Deutschland Zulassungspflicht (TÜV, DEKRA), Versicherungspflicht (Mofakennzeichen) sowie Führerscheinpflicht (Fahrerlaubnis ab 15 Jahren mit Mofa-Prüfbescheinigung).

• Personen, die vor dem 01.04.1965 geboren wurden, benötigen keinen Führerschein, sondern lediglich einen gültigen Personalausweis.

• Die Elektroleichtmofas haben eine vom Gesetzgeber festgelegte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.